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Liebe Eltern,
unter dieser Gedankenüberschrift arbeiten wir seit Oktober 1985 mit Familien,
die sich in einer Trennungs- bzw. Scheidungssituation befinden.
Seit dieser Zeit haben sich die rechtlichen Rahmenbedingungen in wesentlichen
Punkten geändert. So wurde unter anderem die gemeinsame elterliche Sorge bei
Scheidung als Regelfall eingeführt (vgl. Kapitel Elterliche Sorge) und die
Möglichkeit der gemeinsamen elterlichen Sorge für Kinder nichtverheirateter
Eltern eröffnet (vgl. Kapitel Nichtverheiratete Eltern).
Neu ist auch, Eltern und Kindern ein Recht auf psychosoziale Beratung durch
das Jugendamt oder durch einschlägige Beratungsstellen, wie z.B. der IETE
einzuräumen.
Diese Änderungen vermögen den meist sehr schmerzhaften emotionalen
Trennungsprozeß an manchen Stellen erleichtern, die große psychische
Belastung für die einzelnen Familienmitglieder und das gesamte Familiensystem
bleibt dennoch erhalten. Deshalb ist es sinnvoll, alle anstehenden Probleme
ausgewogen zu regeln. Dies gilt im besonderen bei Angelegenheiten, die die
Kinder betreffen.
Sollten Sie zu den Eltern gehören, die nichtverheiratet sind und keine
gemeinsame Sorge für ihr Kind haben, dann übertragen Sie die Ausführungen
sinngemäß auf Ihre Situation. Denn für das Grundbedürfnis des Kindes nach
Beziehung zu beiden Eltern ist es unerheblich, ob Sie verheiratet sind oder
nicht. Es ist sogar unerheblich, ob die Eltern einmal zusammengelebt haben. Deshalb
hat der Gesetzgeber auf dem Gebiet des Umgangsrechts Kinder von verheirateten
und nichtverheirateten Eltern seit dem 1.7.1998 rechtlich gleichgestellt.
Da es sich bei Trennung/Scheidung um eine überaus komplexe emotionale, aber
auch organisatorische Problematik handelt, ist es oftmals schwierig, unter
Berücksichtigung der auftretenden Probleme eine für alle Beteiligten
akzeptable Lösung zu finden; ein Patentrezept gibt es nicht!
Es ist unser Bestreben, in individuell geführten Gesprächen mit Ihnen die
Möglichkeit "Ihrer Lösung" auszuloten. Falls es Ihr Wunsch ist,
helfen wir Ihnen zu klären, inwieweit Sie sich innerhalb Ihrer Beziehung
voneinander entfernt haben und ob ein Zusammenbleiben in veränderter Form
noch möglich ist oder nicht. Wenn der Trennungswunsch schon feststeht,
gelingt es den Eltern oftmals mit unserer Hilfe, Handlungsstrategien und
sogar Elternvereinbarungen zu erarbeiten, die Kindesinteressen und Belange
der Eltern in fairer Weise berücksichtigen.
Auch das Gericht muß mit den Eltern die das Kind betreffenden Angelegenheiten
besprechen und auf die psychosozialen Beratungsangebote mit dem Ziel
hinweisen, daß die Eltern zu einer eigenverantwortlichen Regelung gelangen. Sollte
dennoch ein Elternteil die alleinige elterliche Sorge beantragen, dann wird
das Gericht unter Mithilfe des zuständigen Jugendamtes und eventuell unter
Hinzuziehung eines psychologischen Gutachtens die Entscheidung treffen, die
nach seiner Überzeugung dem Kindeswohl am ehesten entspricht.
Es liegt auf der Hand, daß im Rahmen einer gerichtlichen, von Rechtsanwälten
begleiteten Auseinandersetzung die Bedürfnisse der einzelnen
Familienmitglieder weit weniger berücksichtigt werden können, als es in einer
außergerichtlichen Vereinbarung möglich ist. Die außergerichtliche Lösung kann
alle strittigen Punkte einbeziehen, sollte aber auf jeden Fall die
Angelegenheiten, die das Kind betreffen, klären. Denken Sie immer daran, daß
Ihnen keine Richterin und kein Richter die alltägliche Verantwortung für Ihre
gemeinsamen Kinder abnehmen kann. Eine gerichtliche Entscheidung kann immer
nur eine Grundlage darstellen, nie ein Gesamtkonzept.
Allen sich trennenden Eltern muß bewußt sein, daß Partnerschaft zerbrechen
kann, Elternschaft dagegen nicht auflösbar ist. Es darf nicht vergessen
werden, daß
● Kinder Mutter und Vater brauchen;
● der Kontaktabbruch zu einem Elternteil das Kind in einen Loyalitätskonflikt
führt, da es beide liebt.
● für das Kind eine (von außen erzwungene) Entscheidung für Mutter oder Vater
gleichzeitig eine Entscheidung gegen den anderen bedeutet
● die Scheidung der Eltern für die Kinder eine Umstrukturierung, nicht aber
die Auflösung der Familie bedeutet;
● nach der Trennung der Eltern erfahrungsgemäß die Kinder am besten
zurechtkommen, die aus den Auseinandersetzungen ihrer Eltern herausgehalten
werden und darüber hinaus enge Beziehungen zu Mutter und Vater pflegen
können, denn Kinder brauchen beide Eltern;
● Kinder am Modell der Eltern lernen können, wie mit Konflikten konstruktiv
umgegangen werden kann.
Wir wollen Ihnen dabei helfen, eine Ihrer persönlichen Situation
entsprechende Lösung zu finden, die von Ihnen und den anderen
Familienmitgliedern akzeptiert werden kann. Es ist sicher Ihr Ziel, eine
Lösung zu finden, mit der Sie sich persönlich identifizieren können.
Vor diesem Hintergrund bieten wir Ihnen in allen Phasen der
Familienentwicklung Einzel-, Paar- und Familiengespräche/-therapie an, sowie
Mediation (außergerichtliche Regelung von Trennungs - Scheidungsfolgen), um
"Ihre" Lösung zu erarbeiten. Darüber hinaus haben Sie die
Möglichkeit, in Gruppengesprächen mit betroffenen Eltern Erfahrungen
auszutauschen.
Zusätzlich zur Beratung/Therapie bietet der Arbeitsbereich IETE die
Möglichkeit zum begleiteten Umgang. Mit fachlicher Unterstützung kann der Kontakt zwischen
Kind und dem außerhalb lebenden Elternteil in unseren Räumen organisiert
werden. Ziel der dazugehörigen Elterngespräche ist es, innerhalb eines
bestimmten Zeitrahmens eine praktikable Umgangsvereinbarung zu erarbeiten.
Mit der vorliegenden Broschüre möchten wir Ihnen die grundlegenden Gedanken
unserer Arbeit vorstellen und Ihnen einige Informationen an die Hand geben,
von denen wir hoffen, daß sie Ihnen bei der Bewältigung Ihrer konkreten
Situation eine Hilfe sind. Selbstverständlich kann eine Broschüre nicht alle
Problembereiche berücksichtigen; sie ist deshalb als Ergänzung zu unseren
Angeboten gedacht.
Wenn Sie noch weitere Fragen haben oder eine Beratung wünschen, können Sie
sich gerne, auch in schriftlicher Form, an uns wenden. Selbstverständlich
werden Ihre Anfragen vertraulich behandelt.
Ihre
IETE München,_______________________________Dezember
2005
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