Partnerschaft & Elternschaft

Partnerschaft kann zerbrechen, Elternschaft ist nicht auflösbar

Liebe Eltern,
unter diesem Leitgedanken arbeiten wir seit Oktober 1985 mit  Familien, die sich in einer Trennungs- oder Scheidungssituation befinden, bzw. die sich nach der Scheidung neu organisieren.
Seit dieser Zeit haben sich die rechtlichen Rahmenbedingungen in wesentlichen Punkten geändert. So wurde unter anderem die gemeinsame elterliche Sorge bei Scheidung als Regelfall eingeführt und die Möglichkeit der gemeinsamen elterlichen Sorge für Kinder nicht verheirateter Eltern durch eine gemeinsame Sorgeerklärung (1998) eröffnet.
Auch kann das Familiengericht seit 2013 die gemeinsame elterliche Sorge für nicht-verheiratete Eltern durch Beschluss begründen, u.U. sogar ohne Zustimmung der Mutter.

Im Jahr 2009 wurde vom Gesetzgeber das beschleunigte familiengerichtliche Verfahren eingeführt. Die Richter sind angehalten, den ersten Anhörungstermin innerhalb von vier Wochen anzusetzen, um einer weiteren Eskalation des Konfliktes frühzeitig entgegenzuwirken. Dies geschieht in den Verfahren zur Regelung des Umgangs, Aufenthalt des Kindes und Herausgabe des Kindes, ebenso wenn ein Antrag eines nicht-ehelichen Vaters auf gemeinsame elterliche Sorge vorliegt. Eltern und Kinder haben ein Recht auf psychosoziale Beratung durch das Jugendamt oder durch Beratungsstellen, wie z. B. die IETE (SGB VIII, §§ 17,18).

Aufgrund der meist sehr schmerzhaften emotionalen Trennungsprozesse und der großen psychischen Belastungen für die einzelnen Familienmitglieder, ist es für die Eltern oft schwierig, alle anstehenden Probleme sinnvoll und ausgewogen zu regeln und zukunftsorientierte, für alle Beteiligten passende Lösungen zu finden. Dies gilt vor allem  für Angelegenheiten, die die Kinder betreffen.

Sollten Sie nicht verheiratet sein und/oder keine gemeinsame Sorge für Ihr Kind haben, übertragen Sie die Ausführungen sinngemäß auf Ihre Situation. Denn für das Grundbedürfnis des Kindes nach Beziehung zu beiden Eltern ist es unerheblich, ob Sie verheiratet sind oder nicht. Es ist sogar unerheblich, ob die Eltern einmal zusammengelebt haben.
Ihr Kind hat ein grundsätzliches Recht auf Erhalt seiner primären Beziehungen zu den Elternteilen. Somit hat das Kind ein Recht auf Umgang, der getrennte Elternteil hat das Recht und die Pflicht, die Beziehung zum Kind zu pflegen, und diesbezüglich nach Möglichkeiten zu suchen. (§ 1684. Abs.1 BGB)

Da es sich bei Trennung/Scheidung um eine überaus komplexe emotionale, aber auch organisatorische Problematik handelt, ist es oftmals schwierig, unter Berücksichtigung der auftretenden Probleme eine für alle Beteiligten akzeptable Lösung zu finden; ein Patentrezept gibt es nicht!
Es ist unser Bestreben, in individuell geführten Gesprächen mit Ihnen die Möglichkeit Ihrer Lösung auszuloten. Falls es Ihr Wunsch ist, helfen wir Ihnen zu klären, wie weit Sie sich innerhalb Ihrer Beziehung voneinander entfernt haben und ob ein Zusammenbleiben in veränderter Form noch möglich ist. Wenn der Trennungswunsch feststeht, gelingt es den Eltern oftmals mit unserer Hilfe, Handlungsstrategien und sogar Elternvereinbarungen zu erarbeiten, die Kindesinteressen, und die Belange der Eltern in fairer Weise berücksichtigen.

Auch das Gericht muss mit den Eltern die das Kind betreffenden Angelegenheiten besprechen und auf psychosoziale Beratungsangebote hinweisen, damit die Eltern zu einer eigenverantwortlichen Regelung gelangen.

Es liegt auf der Hand, dass im Rahmen einer gerichtlichen, von Rechtsanwälten begleiteten Auseinandersetzung die Bedürfnisse der einzelnen Familienmitglieder weit weniger berücksichtigt werden können, als dies in einer außergerichtlichen Vereinbarung möglich ist. Die außergerichtliche Lösung kann alle strittigen Punkte einbeziehen, sollte aber auf jeden Fall die Angelegenheiten, die das Kind betreffen, klären. Denken Sie immer daran, dass Ihnen kein Gericht die alltägliche Verantwortung für Ihre gemeinsamen Kinder abnehmen kann. Zudem ist eine außergerichtlich gemeinsam ausgehandelte Lösung in der Regel tragfähiger als eine vom Gericht bestimmte Lösung, bei der sich häufig ein Elternteil als Verlierer fühlt. Eine gerichtliche Entscheidung kann immer nur eine Grundlage darstellen, nie ein Gesamtkonzept.

Allen sich trennenden Eltern muss bewußt sein, dass Partnerschaft zerbrechen kann, Elternschaft dagegen nicht auflösbar ist. Das betrifft auch die Eltern, die mit einem neuen Partner/einer neuen Partnerin noch einmal eine neue Familie gründen wollen.
Es darf nicht vergessen werden, dass

  • Kinder Mutter und Vater brauchen;
  • der Kontaktabbruch zu einem Elternteil die Kinder in einen Loyalitätskonflikt führt, da es beide liebt;
  • für die Kinder eine (von außen erzwungene) Entscheidung für Mutter oder Vater gleichzeitig eine Entscheidung gegen den anderen bedeutet;
  • die Scheidung der Eltern für die Kinder eine Umstrukturierung, nicht aber die Auflösung der Familie bedeutet;
  • nach der Trennung der Eltern erfahrungsgemäß die Kinder am besten zurechtkommen, die aus den Auseinandersetzungen ihrer Eltern herausgehalten werden und darüber hinaus enge Beziehungen zu Mutter und Vater pflegen können, denn Kinder brauchen beide Eltern;
  • Kinder am Modell der Eltern lernen können, wie mit Konflikten konstruktiv umgegangen werden kann.

Wir wollen Ihnen dabei helfen, eine Ihrer persönlichen Situation entsprechende Lösung zu finden, mit der sich möglichst alle Familienmitglieder identifizieren können.
Vor diesem Hintergrund bieten wir Ihnen in allen Phasen der Familienentwicklung Einzel-, Paar- und Familiengespräche/-therapie eben so wie Mediation (außergerichtliche Regelung von Trennungs – und Scheidungsfolgen) an, um Ihre Lösung zu erarbeiten.

Im Rahmen des Arbeitsbereichs begleiteter Umgang bieten wir Ihnen  die Möglichkeit, mit fachlicher Unterstützung den Kontakt zwischen Kind und dem außerhalb lebenden Elternteil in unseren Räumen zu organisieren. Ziel der damit verbundenen  Elterngespräche ist es, innerhalb eines bestimmten Zeitrahmens eine praktikable und eigenverantwortliche Vereinbarung zur Regelung des Kontakts für die Zukunft zu erarbeiten.

Im Folgenden möchten wir Ihnen die grundlegenden Gedanken unserer Arbeit vorstellen und Ihnen einige Informationen an die Hand geben, von denen wir hoffen, dass sie Ihnen bei der Bewältigung Ihrer konkreten Situation eine Hilfe sind. Selbstverständlich kann eine allgemeine Informationsbroschüre  nicht alle Problembereiche berücksichtigen; sie ist deshalb als Ergänzung zu unseren Angeboten gedacht.

Unser Angebot richtet sich vor allem an Familien in Krisen, Trennung und Scheidung, an getrennt lebende Familien sowie an Nachscheidungs-/Patchworkfamilien.

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