Umgangsregelungen Kinder Trennung Scheidung

Informationen zur Umgangsregelung

Es ist für das Kind und seine gesamte Entwicklung wichtig, dass es die Beziehung zu Mutter und Vater aufrechterhalten kann. Achten Sie deshalb darauf, dass Ihr Kind nicht zu einem Elternteil "auf Besuch" kommt, sondern dass es sich bei beiden Eltern zu Hause fühlt. Der Kontakt mit dem anderen Elternteil darf keine Ausnahmesituation darstellen, sondern soll in den normalen Alltag integriert sein.


Die Mehrzahl der Eltern sieht sich nach der Trennung nicht als „hauptverantwortlicher“ oder „umgangsberechtigter“ Elternteil, sondern hat den Wunsch, ihr Kind weiterhin gleichwertig zu betreuen, so dass Kontinuität in der Fürsorge und gleichberechtigter Einsatz als Eltern für das Wohlergehen des Kindes erhalten bleiben.

Der seit 1. Juli 1998 geltende § 1684 BGB (Bürgerliches Gesetzbuch) formuliert das Recht des Kindes auf Umgang mit beiden Elternteilen, unabhängig davon, ob sie miteinander verheiratet sind oder nicht. Der Gesetzgeber schreibt damit die Pflicht und das Recht der Eltern zum Umgang mit ihrem Kind fest. Und beide Eltern sind verpflichtet alles zu unterlassen, was das Verhältnis des Kindes zum jeweils anderen Elternteil beeinträchtigt, bzw. den Kontakt erschwert. (§1684. Abs.2 BGB).
Die Gesetze zur Regelung der elterlichen Sorge und des  Umgangs sind voneinander unabhängig.

In Fällen, in denen das Familiengericht zu der Überzeugung kommt, dass ein Umgang im Interesse des Kindeswohles nur im Beisein eines Dritten stattfinden soll, hat es die Möglichkeit, einen sogenannten begleiteten Umgang anzuordnen. (§1684 Abs.4 BGB)
In § 1685 BGB wird festgeschrieben, dass Großeltern und weitere wichtige Bezugspersonen ein Recht auf Umgang mit dem Kind haben, soweit dies dem Kindeswohl dient.
Es ist im Normalfall davon auszugehen, dass Mutter und Vater jeweils während ihrer Betreuungszeit dafür sorgen, dass die Kinder die für sie wichtigen Kontakte (z.B. zu den Großeltern) pflegen können.

Die weiteren Ausführungen beziehen sich auf die Eltern-Kind-Kontakte, deren Umfang - sollten Sie sich nicht anders einigen können - auf Antrag eines Elternteils vom Familiengericht in allen Einzelheiten geregelt werden soll. Die Einschaltung des Familiengerichts sollte jedoch nur als letzter Schritt angesehen werden. Denn es ist auch möglich und viel sinnvoller, dass Sie als Mutter und Vater selbst eine Vereinbarung treffen, die Sie gemeinsam tragen und hinter der Sie stehen.
Es empfiehlt sich in jedem Fall darauf zu achten, dass die näheren Einzelheiten, soweit möglich, genau festgelegt werden z. B. sollten regelmäßig bestimmte Tage oder Wochenenden, jeweils mit Festlegung von Uhrzeit und Ort der Abholung, sowie des Zurückbringens vereinbart werden. Auch für die Doppelfeiertage (Weihnachten, Ostern und Pfingsten) sowie für Ferien und Urlaube sollten genaue Regelungen getroffen werden. Außerdem empfiehlt es sich, in die Vereinbarung eine Regelung für ausgefallene Kontakttage bzw. -wochenenden aufzunehmen.

Das Alter und der Entwicklungsstand der Kinder ist bei den Lösungen zu berücksichtigen. Auf diese Weise kann die Betreuungsregelung für das Kind kontinuierlich und harmonisch aufgebaut bzw. angepasst werden. Diese Regelungen können vom 14-tägigen Wochenendturnus, plus zusätzlichen Übernachtungen, während der Woche bis hin zum paritätischen Wechselmodell variieren und sollten immer individuell den speziellen Bedürfnissen der einzelnen Familien angepasst sein. Im Übrigen liegen auch schon positive Erfahrungen  im Kleinkindalter mit ausgewogenen Modellen, z. B. Betreuung des Kindes durch Mutter und Vater im halbwöchentlichen Turnus, vor. Auch hier gilt: es gibt keine Regel, die für alle Familien passt.

Wenig hilfreich erscheint eine Vereinbarung, wonach das Umgangsrecht "großzügig gehandhabt" werden soll, weil im Krisenfall, wenn Eltern einander sprachlos gegenüber stehen, der Umgang tendenziell entfällt und damit das Kind das Nachsehen hat.  Eine Umgangsregelung sollte der Rahmen sein, an den man sich in Krisenzeiten gebunden fühlt und die in guten Zeiten, in denen Absprachen möglich sind, flexibler gehandhabt werden kann.


Darüber hinaus werden die Kinder im Laufe der Zeit vermehrt ihre eigenen Vorstellungen einbringen, die je nach Alters- und Entwicklungsstufe immer stärker berücksichtigt werden müssen.

Einige Anregungen - Mehr...

Beide Eltern können ihrem Kind zeigen, dass sie den Kontakt unterstützen, indem sie abwechselnd das Kind zum anderen Elternteil bringen bzw. von dort abholen.

Das Kind muss pünktlich zum vereinbarten Zeitpunkt bereit sein und zur vereinbarten Zeit auch wieder gebracht, beziehungsweise abgeholt werden. Falls verabredete Termine abgesagt werden müssen, so ist der andere Elternteil umgehend zu benachrichtigen und den Kindern eine, für sie nachvollziehbare und ehrliche Erklärung, zu geben.

Ein weiterer wichtiger Aspekt ist der, dass Kinder in der Regel ihren Freundinnen und Freunden zeigen wollen, dass auch der außerhalb lebende Elternteil in ihrem Leben eine wesentliche Rolle spielt. Das Kind erfährt eine Aufwertung des Selbstwertgefühls, wenn es auch den anderen Elternteil "vorzeigen" und sagen kann: "Das ist meine Mutter/mein Vater".  Auch die Anteilnahme des getrennten Elternteils am Schul- oder Kindergartenleben ist für das Kind eine wichtige Erfahrung. Es hat sich in der Praxis als positiv herausgestellt, wenn der außerhalb lebende Elternteil, das Kind an den Kontaktwochenenden direkt von der Institution (Schule/Kindertagesstätte/Kinderkrippe) abholt und am Montag früh wieder dort hinbringt.

Die Gestaltung des Zusammenseins ist ausschließlich Sache des jeweiligen Elternteils, bei dem das Kind gerade lebt. Bei Begegnungen des Kindes mit einem neuen Partner bzw. einer neuen Partnerin sollte auf die Gefühle des Kindes Rücksicht genommen werden: Neue Partner ersetzen niemals Vater oder Mutter.
Der Kontakt zu Freunden und Verwandten beider Eltern soll erhalten bleiben.

Es bedeutet eine zusätzliche Sicherheit für das Kind, wenn sich die Eltern über Erziehungsgrundsätze einig sind. Aber es ist für Ihr Kind nicht prinzipiell schädlich, wenn es unterschiedliche Standpunkte erlebt, denn auch in einer zusammenlebenden Familie gibt es Meinungsunterschiede. Wichtig ist, dass Sie sich nicht in die Belange des ehemaligen Partners einmischen.

Das Zusammensein des Kindes mit dem außerhalb lebenden Elternteil soll für das Kind erfreulich verlaufen. Dazu gehört, dass Sie sich selbst mit Ihrem Kind beschäftigen und seine Wünsche bei der Gestaltung des Zusammenseins berücksichtigen. Lassen Sie Ihrem Kind Zeit, sich auf Sie und die andere Umgebung einzustellen. Bei kleineren Kindern hilft ein Ritual, mit dem jedes Zusammensein beginnt.
Verwöhnen Sie Ihr Kind nicht zu sehr, es sehnt sich vor Allem nach Ihrer emotionalen Präsenz und nicht nach Spielzeug oder Zeitvertreib, auch wenn es vordergründig danach verlangt.

Vielen Kindern fällt das Abschiednehmen schwer. Gerade kleine Kinder trennen sich besonders ungern, wenn sie sich wohlfühlen.
Tränen beim Abschied von einem Elternteil bedeuten nicht automatisch, dass das Kind nicht gerne zum anderen Elternteil möchte und/oder gegen ihn beeinflusst wurde. Tränen können Ausdruck des Trennungsschmerzes aber auch eine Reaktion auf das Verhalten bzw. die emotionale Befindlichkeit der Eltern sein. Seien Sie sich bewusst, dass Abschiednehmen (von dem einen Elternteil) und Wiederfinden (des anderen Elternteils), innerhalb von ein paar Sekunden ein emotional schwieriger Akt für das Kind ist. Wir Erwachsenen erwarten sehr viel Anpassungsbereitschaft des Kindes in dieser Situation. Ihr Kind muss einen emotional anstrengenden Weg zwischen den Eltern hin und her bewältigen, es braucht Ihr Verständnis, Ihre Unterstützung und manchmal auch Trost.

Vermeiden Sie es, Aussagen des Kindes, wie z. B. "Bei Dir ist es schöner", überzubewerten.
Ihr Kind solidarisiert sich mit Ihnen, um Übereinstimmung herzustellen und sich damit Ihrer Zuneigung sicher sein zu können. Wenn es beim anderen Elternteil ist, wird es wahrscheinlich das Gleiche tun.
Darüber hinaus spüren Kinder sehr gut, was ihre Eltern hören möchten und sprechen das dann auch aus.

Beim Abholen oder Bringen des Kindes ist es eventuell wichtig, dass kurz berichtet wird, wie es dem Kind ergangen ist. Auch jetzt wäre für das kleinere Kind in der Anfangszeit ein Ritual hilfreich, mit dem jedes Zurückkommen begonnen wird (z.B. in die Badewanne gehen, vorlesen oder Ähnliches), weil das für Ihr Kind Geborgenheit bedeutet. Es kann aber auch sein, dass Ihr Kind jetzt ziemlich angespannt oder auch wütend ist. Dann ist es gut, wenn es sich körperlich etwas austoben kann (z. B. Fußball spielen, Radfahren).

Versuchen Sie, ob Sie nun der hauptbetreuende oder der außerhalb lebende Elternteil sind, keinesfalls das Kind über den ehemaligen Partner auszuhorchen. Es würde so in unverantwortlicher Weise in Ihren Erwachsenenkonflikt hineingezogen. Das könnte möglicherweise auch eine Abwehrhaltung des Kindes gegen Sie selbst hervorrufen. Für Ihr Kind ist es wichtig, dass es von seinen Erlebnissen mit dem anderen Elternteil frei erzählen kann, ohne dass dies kritisiert oder mit abwertenden Bemerkungen versehen wird. Nur dann kann sich Ihr Kind offen und vertrauensvoll äußern und fühlt sich nicht nicht zwischen den Eltern hin- und hergerissen. Das bedeutet, dass das Kind Dinge für sich behalten darf, nicht ausgehorcht wird, nicht zu Notlügen greifen und kein schlechtes Gewissen haben muss. So wird die Gefahr, dass Ihr Kind mit Unwohlsein oder anderen Auffälligkeiten reagiert, verringert.

Soweit im Zusammenhang mit den Kontakten beim Kind Probleme entstehen, sollten Sie als Mutter und Vater versuchen, dies in aller Ruhe zu besprechen und eine Lösung zu suchen. Dies gilt auch dann, wenn sich Anzeichen dafür ergeben, dass das Kind versucht, einen Elternteil gegen den anderen auszuspielen.

Oftmals werden die Ursachen für Verhaltensauffälligkeiten, die mit dem Pendeln der Kinder zwischen den getrennten Eltern zusammenhängen, beim anderen Elternteil gesucht und deshalb keine Kontakte mehr zugelassen. Nach unseren Erfahrungen hat sich dagegen gezeigt, dass in der Regel die Auffälligkeiten oder Störungen verschwinden, sobald es den Eltern gelingt, eine positive Einstellung zu der veränderten Familiensituation zu entwickeln.

Die Praxis hat bestätigt, dass es meist ratsam ist, die Kontakte zu erweitern und zu verlängern, wenn es Probleme gibt und nicht zu reduzieren. Bei seltenen und kurzen Treffen besteht die Gefahr der Verunsicherung viel eher als bei häufigen und längeren Besuchen. Zu kurze oder keine Kontakte zum anderen Elternteil führen oft dazu, dass sich das Kind ein irreales (idealisiertes oder unrealistisch negatives) Bild über diesen Elternteil macht. Dies behindert die kindliche Entwicklung, statt sie zu fördern.

Größere Kinder können die Kontakte selbst verabreden. Leben Geschwister voneinander getrennt bei je einem Elternteil, kommt es der Geschwisterbindung zugute, wenn die Kontakte so vereinbart werden, dass die Kinder möglichst oft zusammentreffen.

Es sei nochmals betont, dass die Kontakte mit Ihrem Kind keine Ausnahmesituation sind, sondern ein Bestandteiteil des normalen und alltäglichen Lebens. Ihr Kind soll sich bei Vater und Mutter zu Hause fühlen in dem Bewusstsein, bei beiden zu leben.  

Probleme bei der Umgangsregelung - Mehr...

Was tun, wenn das Kind den Kontakt mit dem außerhalb lebenden Elternteil nicht will?

Wenn die Erwachsenen weiterhin in Konflikte verstrickt sind und Misstrauen zwischen den Beteiligten herrscht, ist naturgemäß auch der Weg, den die Kinder zwischen den „verfeindeten Fronten“ zu bewältigen haben, sehr belastet. Die Kinder müssen befürchten, dass sie in die Auseinandersetzung der Erwachsenen hineingezogen werden. Es besteht das Risiko, dass jede kindliche Äußerung oder jedes Verhalten als Vorwurf gegen den anderen benutzt wird.
Bei einer Umgangsverweigerung des Kindes entspricht der geäußerte Wunsch mitunter nicht dem eigentlichen Willen. Der offensichtliche Widerstand hat dann zum Ziel, sich vor dem Erwachsenenkonflikt zu schützen. Er ist Ausdruck der seelischen Not und nicht Ausdruck der Ablehnung des getrennten Elternteils.
Ein Beispiel aus der Beratung:
Zwei Kinder (Bub, 9 J. und Mädchen, 5 J.) zeigen am Vortag und am Abend, bevor sie vom Vater abgeholt werden, vermehrt Widerstand und Abwehr gegen den Wechsel. Die Mutter ist besorgt. Sie vermutet, dass die Kinder beim Vater überwiegend schlechte Erfahrungen machen würden, z.B. dass der Vater rüde und herrschsüchtig sei, dass er die Kinder gegen die Mutter beeinflusse, dass er sie teilweise auch sich selbst überlasse und sich nicht ausreichend um sie kümmere. Ihr persönliches Misstrauen gegenüber dem Vater wird auch dadurch verstärkt, dass sich die Kinder nach dem Zurückkommen auffällig verhalten.
 
Nach einer streitigen gerichtlichen Auseinandersetzung entscheidet das Gericht, dass die Eltern Beratung und die Kinder begleiteten Kontakt mit ihrem getrennten Vater durchführen sollen. Im Zuge unserer Beratung und Umgangsbegleitung beobachten wir, dass die Kinder begeistert zum Vater laufen. Es entsteht in kürzester Zeit eine vertraute Atmosphäre und die Kinder suchten körperliche Nähe. Es besteht offensichtlich eine enge Bindung zum Vater.

Beim Abholen durch die Mutter zeigen sich die Kinder plötzlich mürrisch und nörgelig. Dadurch wird die Mutter in ihrem Misstrauen bestärkt.

Die Kinder reagieren deutlich auf die ablehnende Haltung ihrer Mutter. Um die Verbundenheit mit ihr zu betonen, äußern sie sich negativ über das Zusammensein mit dem Vater.

Diese beiden Kinder haben also ihr Verhalten ganz auf die Befindlichkeit der Erwachsenen abgestellt. Die Mutter war der Überzeugung, die Kinder litten unter den Kontakten mit dem Vater und wollte deshalb den Umgang gerichtlich verbieten lassen. Sie hatte keinen Einblick in die positive Erlebniswelt der Kinder beim Vater.
Diese Kinder befanden sich in ihren gespaltenen Anhänglichkeiten an ihre Eltern in einem gefühlsmäßigen Dilemma, das Karl Valentin einst in unvergeßliche Worte gefaßt hat:
"Wollen tät‘ ich schon mögen, aber dürfen hab' ich mich nicht getraut."
 
Wenn sich ein Kind ablehnend genüber dem getrennt lebenden Elternteil verhält, kann dies viele Gründe haben, z. B.:
-    das Kind erlebt diesen Elternteil als "verloren" und klammert sich umso stärker an den "verbliebenen" Elternteil
-    Trennungsängste, vom überwiegend betreuenden Elternteil und der vertrauten Umgebung weg zu müssen
-    Angst vor Neuem und Ungewohntem
-    Angst vor neuen Streitigkeiten und Auseinandersetzungen
-    Angst davor, als Spion oder Botschafter benutzt zu werden
-    diesem Elternteil werden speziell die Gründe für die Trennung zugeschoben und das Kind ist unsicher, ob es den außerhalb lebenden Elternteil noch gern haben darf.

Haben Sie Verständnis für die Schwierigkeiten, die alle Beteiligten erleben:
-    Ihr Kind erlebt Abschied (von einem Elternteil) und Wiederfinden (des anderen Elternteils) immer wieder schmerzhaft, zumal die tiefe Sehnsucht des Kindes nach seiner Familie, in der es mit Mutter und Vater zusammen lebt, weiter besteht.
-    Vielleicht haben Sie ein schlechtes Gewissen, dass Ihr Kind – trotz Ihres Einsatzes für die Partnerschaft – nicht in einer intakten Familie aufwachsen kann.
-    Es ist nicht einfach, die aus der Paarbeziehung stammenden Gefühle und Enttäuschungen von der Elternverantwortung zu trennen. Dennoch ist es wichtig, Ihre Kinder aus den Konflikten herauszuhalten.

Signalisieren Sie Ihrem Kind, dass es Ihrer Liebe und Unterstützung sicher sein kann und dass es die Freiheit hat, den anderen Elternteil zu lieben. Auch wenn Sie selbst widersprüchliche Gefühle gegenüber dem Zusammensein des Kindes mit dem anderen Elternteil haben, stärken Sie die Wahrnehmung des Kindes. Es soll die Möglichkeit haben, über seine eigenen Gefühle und wie es die Dinge sieht und erlebt, zu sprechen.
Falls das "Nein" des Kindes daher rührt, dass es dem anderen Elternteil etwas Unangenehmes mitzuteilen hat, ermutigen Sie das Kind, dies mit ihm selbst zu regeln.
Wenn Sie dies anstelle des Kindes übernehmen, geraten Sie in ein schwer aufzulösendes Spannungsfeld. Sie agieren zwischen Ihren Rollen als ehemaliger Partner und schützender Elternteil. Der Ex-Partner wird Ihnen unterstellen, dass es nicht das Kind ist, das ein Problem mit ihm hat, sondern dass Sie das Kind manipulieren.

Unser Angebot richtet sich vor allem an Familien in Krisen, Trennung und Scheidung, an getrennt lebende Familien sowie an Nachscheidungs-/Patchworkfamilien.

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